Er habe gesagt, dass A._____ Albträume gehabt hätte und er sie nur zugedeckt hätte. Dabei sei ungewöhnlich gewesen, dass der Beschuldigte nur in Unterhose bekleidet das Zimmer der Töchter aufgesucht habe, denn so hätten ihn die Kinder bislang noch nie gesehen (act. 2252; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8 f.). Drei verschiedene Personen haben die gleiche Szene wahrgenommen und sehr glaubhaft geschildert. Eine Absprache erscheint äussert unwahrscheinlich, weshalb davon auszugehen ist, dass sich dieser Vorfall so abgespielt hat.