_ konnte die Vorfälle sodann zumindest grob zeitlich in äussere Umstände einbetten. So sei es in der Zeit, als sie an der HPS gewesen sei, «nur» zu Berührungen an der Brust und im Intimbereich sowie zu Küssen gekommen. Auch habe der Beschuldigte ihre Hand genommen und auf sein Glied gelegt und mit der Hand gespielt (act. 893 f.). Ihre beste Freundin habe einen Freund gehabt und der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass er jetzt mit ihr – A._____ – machen würde, was ein Freund mit ihr machen würde. Er habe gedacht, sie sei eifersüchtig auf ihre Freundin (act. 872 und 893). Ihre Mutter sei mit G._____ (Geburtsdatum: tt.mm.2017) schwanger gewesen und ihre Eltern nicht intim. Ihre Schwester B.___