Ihrer Freundin F._____ habe A._____ lediglich von den Gewalttätigkeiten erzählt (act. 874 und 2223), was diese so bestätigte: Seit sie sich im Jahr 2017 kennengelernt hätten, habe ihr A._____ über Jahre hinweg immer wieder erzählt, dass der Beschuldigte sie geschlagen und ihr und ihrer Mutter auch mit dem Tod gedroht habe. Die Initiative für diese Gespräche sei von ihr – F._____ – ausgegangen, da sie aus einer Familie mit sehr viel Gewalt komme und jemanden zum Reden gesucht habe. Von sexueller - 10 -