A._____ erklärte anlässlich ihrer ersten Einvernahme, dass sie die Übergriffe erst kurz – ca. zwei oder drei Monate – zuvor ihrer Mutter erzählt habe (act. 852; 874). Die Mutter D._____ bestätigte anlässlich der Berufungsverhandlung, dass A._____ etwa einen Monat vor der Inhaftierung des Beschuldigten etwas angedeutet habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Ihrer Schwester B._____ habe sie den ersten Vorfall, wo es zu Geschlechtsverkehr gekommen sei, schon damals erzählt, da sie die Einzige gewesen sei, der sie habe vertrauen und dies habe erzählen können (act. 861). Dabei habe sie ihr keine Details erzählt, nur, dass es ihr nicht gut gehe und der Beschuldigte sie angefasst, geküsst