_ übereinstimmend geschildert (vgl. zu den genauen Aussagen sowie die Aussagewürdigung, vorinstanzliches Urteil, E. VI/6.2.1.3 und 6.2.1.5 f., S. 121 ff.) und führte schliesslich auch zu einem unbestrittenen Schuldspruch wegen Drohung zum Nachteil von D._____. Ebenfalls glaubhafte, nachvollziehbare und übereinstimmende Aussagen machten A._____, B.___