2.6. 2.6.1. A._____ erschien am 3. Oktober 2022 auf dem Polizeiposten in Q._____ und erklärte, dass sie zuhause alle vom Beschuldigten psychisch missbraucht würden, und sie selbst auch sexuell. Nachdem ihre Mutter, D._____, ca. zwei Wochen zuvor vom Beschuldigten bedroht worden sei, habe sie sich entschieden, nicht mehr zu schweigen (act. 847). Diese Drohung gegenüber der Mutter schilderte auch B._____ als Auslöser für den Gang zur Polizei (act. 931; Videobefragung 1. Datei 10:25 – 11:50 [act. 984]). Diese ausschlaggebende Drohung wurde sowohl von D._____ als auch von B._____ übereinstimmend geschildert (vgl. zu den genauen Aussagen sowie die Aussagewürdigung, vorinstanzliches Urteil