Berufung nicht mehr angefochten (vgl. Berufungserklärung des Beschuldigten). Selbstredend kann und darf daraus nicht geschlossen werden, dass der Beschuldigte auch die weiteren in Abrede gestellten Vorwürfe begangen hat, es zeigt jedoch, dass der Beschuldigte ein bagatellisierendes Verhalten an den Tag legt, und für ihn die Kinder zu kneifen und mit Finken zu schlagen sowie die Ehefrau mit dem Tod zu bedrohen ein normales Verhalten darstellen.