Das erste Mal sei dies zwischen Frühjahr 2017 und November 2018, aber noch vor ihrem 16. Geburtstag, geschehen, als er A._____ ins Schlafzimmer gezogen und ihr dort einen Finger vaginal eingeführt habe (Anklageziffer 2; mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind). Weiter habe der Beschuldigte zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt als A._____ noch unter 16 Jahre alt gewesen sei, ca. zwischen Anfang 2017 und Mitte 2017, die Hand der schlafenden A._____ an seinen Penis geführt und ihn damit manipuliert, dabei habe er sie auch an den Brüsten berührt und auf den Mund geküsst (Anklageziffer 3; Schändung, sexuelle Handlungen mit einem Kind).