2.2. Soweit vorliegend noch zu prüfen, wird dem Beschuldigten zusammengefasst vorgeworfen, seine Tochter A._____ im Zeitraum von ca. Ende 2016 bis Ende 2019 mehrfach sexuell genötigt, geschändet und vergewaltigt zu haben. Konkret habe er ein erstes Mal an einem nicht näher bestimmbaren Wochenende Ende 2017, als A._____ noch 15-jährig gewesen sei, diese mitten in der Nacht in ihrem Kinderzimmer vergewaltigt. Ein weiteres Mal habe der Beschuldigte A._____ zwischen Ende 2017 und Ende 2019 am Arm aus ihrem Bett im Kinderzimmer ins Wohnzimmer gezogen und dort vergewaltigt (Anklageziffer 1; mehrfache Vergewaltigung, Inzest, sexuelle Handlungen mit einem Kind).