2.1.2. Der Beschuldigte macht mit Berufung primär geltend, dass in den Anklageziffern 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.3 und 4.1 der Anklagegrundsatz verletzt sei und daher eine Einstellung zu erfolgen habe (Berufungsbegründung, S. 10 f.). Der Beschuldigte bestreitet sodann weiterhin sämtliche ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen an seiner Tochter A._____ (Berufungsbegründung, S. 9; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 47)