(Dispositivziffern 12 bis 14). Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach richtet sich gegen die Freisprüche (Dispositivziffer 1) betreffend die Schändung (Anklageziffer 3.1) und die sexuellen Handlungen mit Kindern (Anklageziffer 4.1.d i.V.m. 3.1) sowie die Kostenverlegung (Dispositivziffer 9). -4- Im Übrigen ist, namentlich hinsichtlich der erstinstanzlich erfolgten Einstellungen, ist das Urteil nicht angefochten worden und somit nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).