Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen sämtliche Schuldsprüche (Dispositivziffer 2 des angefochtenen Entscheids) mit Ausnahme der Schuldsprüche betreffend die Drohung (Anklageziffer 6.2), die mehrfache, teilweise versuchte einfache Körperverletzung (Anklageziffern 7.1.c, 7.2.b und 7.2.c) und die mehrfache Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Anklageziffer 7). Weiter richtet sich die Berufung gegen die Strafzumessung (Dispositivziffer 3), das Tätigkeitsund Kontaktverbot (Dispositivziffern 5 und 6), die Landesverweisung (Dispositivziffer 7), die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Dispositivziffern 8 bis 11) sowie den Entscheid über die Zivilforderungen