3.2. Mit Anschlussberufung vom 14. November 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die zusätzliche Verurteilung des Beschuldigten wegen Schändung sowie sexueller Handlungen mit Kindern. Zudem seien die vorinstanzlichen Verfahrenskosten zu 90% dem Beschuldigten aufzuerlegen. 3.3. Mit Eingabe vom 5. Mai 2025 teilte die Oberstaatsanwaltschaft die Übernahme der Anklagevertretung mit. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 13. Juni 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: