2. Das Bezirksgericht Brugg, das mehrere Würdigungsvorbehalte vornahm, stellte mit Urteil vom 13. Juni 2024 das Verfahren betreffend zahlreicher Vorwürfe wegen Verjährung sowie wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes ein. Im Weiteren sprach es den Beschuldigten von den Vorwürfen der Schändung (Anklageziffer 3.1), der sexuellen Handlungen mit Kindern (betreffend Anklageziffern 4.1.d i.V.m. 3.1) und der Drohung (betreffend Anklageziffer 6.3) frei. Im Übrigen wurde er wie folgt für schuldig befunden: