1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 14. Juni 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung], mehrfacher sexueller Nötigung [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung], mehrfacher Schändung [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung], mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung], mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung, mehrfacher einfacher Körperverletzung sowie eventualiter Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Sie beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren.