Mit der anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Kostennote macht der Verteidiger des Beschuldigten einen Aufwand von 21.33 Stunden à Fr. 240.00 zuzüglich effektiver Auslagen von Fr. 303.60 und Mehrwertsteuer von 8.1 % geltend, wodurch sich die Anwaltsforderung auf total Fr. 5'862.05 beläuft. Der geltend gemachte Aufwand erscheint eher hoch, aber gerade noch angemessen, da der Verteidiger das Mandat erst anlässlich des Verfahrens vor Obergericht übernommen hat und sich entsprechend noch instruieren lassen und in die Vorakten einlesen musste. Der Verteidiger berücksichtigte eine Dauer von 2.5 Stunden für die Berufungsverhandlung, welche 2.75 Stunden dauerte.