29 Ziff. 41). Er sei der Geschäftsführer der Disco im 1. Stock ([…]) sowie der […] im 2. Stock und habe die Räumlichkeiten seit dem 21. Dezember 2018 gemietet. Die Lokalitäten würden jeweils erst um 19.00 Uhr öffnen (UA act. 27 f. Ziff. 20, 25). 6.2.3. C._____ führte – soweit sie keinen Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machte – bei ihrer Befragung als beschuldigte Person am 29. Oktober 2022 aus, sie hätten sich Zutritt zur Lokalität verschafft, indem - 15 -