3.4. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2024 teilte der Beschuldigte mit, dass er verzichte, Anschlussberufung zu erklären. 3.5. Am 19. Dezember 2024 teilte der bisherige Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Marc Siegenthaler, mit, dass er die Interessen des Beschuldigten nicht mehr vertreten werde. Gleichentags informierte Rechtsanwalt Dominik Brändli über die neu übernommene Interessenwahrung. -5- 3.6. Mit Berufungsantwort vom 7. Februar 2025 beantragte der Beschuldigte: 1. Die Berufung sei abzuweisen und der Beschuldigte vollumfänglich freizusprechen.