3. Es werden gemäss Art. 399 Abs. 3 lit. c StPO folgende Beweisanträge gestellt: - Beizug der Akten - Befragung von D._____ - Befragung von C._____ - Befragung von G._____ 3.2. Mit Verfügung vom 14. November 2024 ordnete die Verfahrensleiterin das mündliche Berufungsverfahren an. 3.3. Mit Berufungsbegründung vom 4. Dezember 2024 hielt die Staatsanwaltschaft mit Ausnahme der Beweisergänzungsanträge an ihren mit Berufungserklärung vom 22. Oktober 2024 gestellten Anträgen fest.