a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'600.00 c) den anderen Auslagen von Fr. 42.00 Total Fr. 1'442.00 werden auf die Staatskasse genommen. 3. Die Gerichtskasse Kulm wird angewiesen, dem Beschuldigten seine richterlich genehmigte Parteientschädigung von Fr. 4'474.70 (inkl. MwSt.) zu bezahlen.