531.200, §25ff) stützen, die ihm den Zutritt erlaubt hätten. Er betrat die Räumlichkeiten in der Absicht, sich in den Räumlichkeiten im Hinblick auf eine Mietausweisung generell einen Überblick zu verschaffen/Nachschau zu halten, respektive dies den Vermietern zu ermöglichen, welche auch die Wohnung und Studios im hinteren Bereich im 2. Stock betraten und sogar Schränke öffneten. Zeit: Mittwoch, 20. April 2022, ca. 15.00 Uhr Ort: Q._____, R-Strasse 1.2. Der Beschuldigte erhob am 29. August 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl.