Mit der anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Kostennote macht der Verteidiger des Beschuldigten einen Aufwand von 13.15 Stunden à Fr. 220.00 zuzüglich Auslagen von Fr. 71.20 und Mehrwertsteuer von 8.1 % geltend, wodurch sich die Anwaltsforderung auf total Fr. 3'204.30 beläuft. Der Verteidiger berücksichtigte eine Dauer von 2 Stunden für die Berufungsverhandlung, welche 2.75 Stunden dauerte. Der Stundenaufwand ist daher auf 13.90 Stunden à Fr. 220.00 anzupassen. Unter Berücksichtigung der effektiven Auslagen von Fr. 71.20 und der Mehrwertsteuer von 8.1 % resultiert damit eine Entschädigung von gerundet Fr. 3'385.00.