den Ausführungen von G._____ zu Beginn der Einvernahme sodann zu schliessen, dass die Beschuldigten die Bar danach wieder verlassen haben, nachdem sich herausstellte, dass F._____ dort nicht anzutreffen war. 7. In einem nächsten Schritt ist der festgestellte Sachverhalt rechtlich zu würdigen. 7.1. Die Beschuldigten haben zusammen mit den Vermietern die von F._____ gemieteten Räumlichkeiten im 2. Stock betreten und sind damit in einen vom Hausrecht geschützten Raum eingedrungen.