Das Einzige, was gefehlt habe, sei eine Servierdame gewesen. Auch für ihn habe der Zeitpunkt des Termins Sinn gemacht, da er ein Gespräch wohl selber auch kurz vor oder nach den Betriebszeiten führen würde. Der (Mit)Beschuldigte versicherte, dass er und sein Berufskollege (Beschuldigter) keine einzige Klinke angefasst, keinen einzigen Schrank und keine Türe aufgemacht hätten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17-20). - 17 -