6.2.6. Der (Mit-)Beschuldigte B._____ verweigerte bei seiner Einvernahme vom 5. Juni 2023 die Aussage (UA act. 135 ff.). Bei der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 20. Juni 2024 sagte er zusammengefasst aus, Frau C._____ habe ihn angerufen und gesagt, sie habe mit Herrn F._____ abgemacht. Sie habe Angst vor ihm. Er habe gewusst, dass sie eine schutzbedürftige Bürgerin sei. Die Regionalpolizei sei sehr bürgernah und sie würden auch im Hintergrund helfen; sicher so, dass es nicht eskaliere. Sie seien vor Ort gegangen, C._____ und D._____ seien zuerst hinein und sie seien diesen gefolgt. Über das Treppenhaus seien sie hinaufgegangen. Die Türe sei offen gewesen.