__ noch einmal vergewissert zu haben. Andernfalls wäre er nicht mitgegangen. Nachdem sie in das Lokal mit - 16 - schummriger Beleuchtung und offener Türe eingetreten seien, sei G._____ auf ihr Rufen hin erschienen. Nach seinem Gefühl sei die Bar offen gewesen, auch wenn er nicht damit gerechnet habe, dass zu diesem Zeitpunkt Besucher kommen würden. Der Zeitpunkt des Termins mit dem Vermieter habe für ihn Sinn gemacht, weil ein normales Gespräch bei laufendem Barbetrieb kaum möglich gewesen wäre. Er habe weder in Schränke geschaut noch sei er in weitere Räumlichkeiten gegangen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14-17).