Er könne sich nicht daran erinnern, dass man irgendwo in Schränke geschaut hätte. Er könne sich aber vorstellen, dass noch kurz geschaut worden sei, ob sich andere Personen im Raum befinden würden. Das würde man wohl automatisch machen. Zudem sagte er aus, dass kein Termin mit dem Mieter bestanden habe und das Vorbeikommen auch nicht vorab angekündigt worden sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass sie einfach "hereingeschlichen" seien, ohne sich bemerkbar zu machen. Sie würden sich normal immer bemerkbar machen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10-13).