Auf die Frage, ob er das Lokal durchsucht habe, antwortete D._____ "In die offenen Räume reingeschaut. Ich schaute einfach[,] ob ich F._____ sehe. Umhergeschaut." (UA act. 118 Ziff. 76). Danach seien sie wieder gegangen (UA act. 118 Ziff. 77). Seine Aussagen wiederholte D._____ grundsätzlich auch an der Berufungsverhandlung, wobei er erwähnte, dass die Tür zur Bar seiner Erinnerung ganz offen gewesen sei und die zweite Tür zur Wohnung – welche nicht abgeschlossen gewesen sei – aufgemacht und dort G._____ angetroffen worden sei. Er könne sich nicht daran erinnern, dass man irgendwo in Schränke geschaut hätte.