__ nicht erreichen können. Vor einer Mietausweisung habe sie einfach wissen wollen, was dort los sei (UA act. 106 Ziff. 51; vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). An der Berufungsverhandlung bestätigte sie ihre Aussagen, dass die Türfalle einfach habe heruntergedrückt werden können und sie die Polizei zum Selbstschutz beigezogen habe. Sie würde meinen, dass sie sich üblicherweise im Gang klar mit einem "Hallo" ankündigen würde. Eine konkrete Erinnerung daran habe sie aber nicht. An ein Öffnen von Schränken oder einer weiteren Tür innerhalb der Bar konnte sich C._____ nicht erinnern. Auch nicht, dass sich die Polizei noch weiter umgeschaut hätte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6-9).