6.2.2. F._____ schilderte bei der polizeilichen Einvernahme vom 27. April 2022, dass ihm am besagten Tag sein Sohn um 15.03 Uhr geschrieben habe, dass die Polizei zusammen mit Frau C._____ reingekommen sei. Sie hätten mit der Taschenlampe "rumgezündet". Nach Erhalt der Nachricht habe er mit seinem Sohn bzw. der Polizei telefoniert und sei zum Polizeiposten in Q._____ gefahren. Die beiden Polizisten hätten angegeben, dass C._____ Angst gehabt habe, hätten aber nicht begründen können, weshalb sie in die Lokalität gegangen seien (UA act. 26 Ziff. 15, act. 29 Ziff. 41).