Bei Gewerbebetrieben wie bspw. Garagen und Schreinereien sei es werktags durchaus üblich, dass diese betreten würden und nach der gewünschten Person akustisch gefragt werde. Dies müsse bei diesem Gebäudekomplex mit mehreren Gewerbebetrieben umso mehr gelten (Berufungsantwort Ziff. 1 S. 3 ff.). In objektivtatbeständlicher Hin- -8-