Bei einem zeitlich späteren Mietvertrag sei der Strafanzeiger tatsächlich als Mieter des "[…]" aufgeführt. Wo sich dieses Restaurant im Gebäudekomplex befinden würde, sei aber unklar. Vielmehr werde von einer "Mitbenützung mit gleichen Rechten und Pflichten mit den übrigen Mietern" gesprochen, wobei bspw. Kantine und Infrastrukturanlagen davon umfasst seien sollen. Der Lebenssachverhalt lege nahe, dass der ursprüngliche Mietvertrag vom 21. Dezember 2018 keinen Bestand mehr gehabt habe, weil F._____ am 1. September 2021 einen neuen Mietvertrag für das Restaurant […] für sich selber abgeschlossen habe.