2.4. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse gemäss Ziff. 2.3. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen. 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1'454.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. Dem Beschuldigten wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. 2. Unter Kostenfolgen.