2.2. Gegen das der Staatsanwaltschaft am 26. Juni 2024 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete diese am 8. Juli 2024 Berufung an. Das begründete Urteil wurde der Staatsanwaltschaft am 2. Oktober 2024 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 22. Oktober 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft: 1. Das Urteil wird vollumfänglich angefochten (Art. 399 Abs. 3 lit. a StPO). 2. Gestütz[t] auf Art. 399 Abs. 3 lit. b StPO werden die folgenden Abänderungen verlangt, bzw. die folgenden Anträge gestellt: