Gegenstand Hausfriedensbruch -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 21. August 2023 wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 110.00, Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 250.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitstrafe. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: