Urteil des Bundesgerichts 7B_730/2023 vom 25. Oktober 2024 E. 4.5). Solche ausserordentlichen Umstände sind auch unter Berücksichtigung des jüngst ergangenen Urteils des EGMR in Sachen P.J. und R.J. gegen die Schweiz weder dargetan noch ersichtlich. Der Beschuldigte ist deshalb des Landes zu verweisen. 8.7. Die Landesverweisung dauert 5 bis 15 Jahre. Der Beschuldigte hat schon früher Probleme damit bekundet, sich an die geltende Rechtsordnung zu - 42 -