Die nunmehr begangenen Katalogtaten stellen eine Fortsetzung der bisher ergangenen Verurteilungen dar, wobei sich die deliktische Tätigkeit verstärkt hat (siehe dazu oben). Auch wenn seit der letzten Delinquenz im vorliegenden Strafverfahren und damit seit rund 3 Jahren nicht ersichtlich ist, dass weitere Strafverfahren gegen den Beschuldigten eröffnet wurden, wird sich erst noch weisen müssen, ob ein nachhaltiges Umdenken stattgefunden hat.