Andererseits hat der Beschuldigte zu Unrecht Zahlungen der Arbeitslosenkasse in Gesamthöhe von mehr als Fr. 10'000.00 erhalten, da er im fraglichen Zeitraum von einem halben Jahr regelmässig einer (temporären) Erwerbstätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern nachgegangen ist, dies jedoch nicht gemeldet hat. Der Beschuldigte hat mit seinem Verhalten zulasten des schweizerischen Sozialsystems, das primär auf Solidarität und Loyalität und nicht auf Überwachung beruht, einen finanziellen Nachteil in nicht zu vernachlässigendem Umfang bewirkt.