Dem Beschuldigten ist der qualifizierte Handel mit Kokain sowie der unrechtmässige Bezug von Leistungen der Arbeitslosenkasse vorzuwerfen, wofür er (mit weiteren Delikten) zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt wird (siehe dazu oben). Auch wenn noch schwerere Fälle des Drogenhandels denkbar sind, ändert dies nichts daran, dass der qualifizierte Drogenhandel aus rein pekuniären Motiven als schwere Straftat gilt, von welcher eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht. Bei Straftaten von Ausländern gegen das Betäubungs- - 40 -