Die Kinder sind noch in einem anpassungsfähigen Alter. Insbesondere wurde der älteste Sohn erst vor wenigen Wochen eingeschult, die jüngeren Brüder sind noch im Kleinkinderalter (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13 ff.). Es wäre damit grundsätzlich denkbar, dass die Ehefrau und Söhne dem Beschuldigten nach Bosnien und Herzegowina folgen. Anlässlich der Berufungsverhandlung hat der Beschuldigte jedoch angegeben, dass seine Ehefrau und die Kinder wohl in der Schweiz bleiben würden, da die Zukunftsperspektiven in seinem Heimatland schlecht wären und sie dort nichts hätten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20 ff.).