Zwischen 2015 und 2021 wurden zwölf Übertretungsstrafbefehle gegen den Beschuldigten ausgestellt, welche nicht im Strafregister erscheinen. Der Umstand, dass der Beschuldigte in einem Zeitraum von rund 9 Jahren kontinuierlich straffällig geworden ist und sich dabei von den strafrechtlichen Sanktionen nicht hat beeindrucken lassen, zeigt eine ausgeprägte Gleichgültigkeit gegenüber der Schweizerischen Rechtsordnung. 8.4.2. Zur Situation des Beschuldigten in seinem Heimatland Bosnien und Herzegowina ergibt sich Folgendes: