Die wirtschaftliche und berufliche Integration des Beschuldigten erweist sich als maximal durchschnittlich: Er hat eine Ausbildung als Sanitärinstallateur abgeschlossen und in diesem Beruf auch gearbeitet. Im Jahr 2020 wurde ihm der Führerausweis entzogen, seither ist er nicht mehr erwerbstätig und kümmert sich, wie erwähnt, seit dem Jahr 2023 um die Betreuung der Kinder. Er hätte jedoch zumindest im Zeitraum zwischen dem Führerausweisentzug bis zur Übernahme der Kinderbetreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, auch wenn dies aufgrund des Führerausweisentzugs einen erhöhten Organisationsaufwand mit sich gebracht hätte.