Der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten liegt in der Schweiz. Er ist verheiratet und Vater dreier minderjähriger Söhne (Jahrgänge 2019, 2023, 2024). Seine Ehefrau und die Söhne haben die Schweizer Staatsbürgerschaft. Der Beschuldigte lebt mit der Ehefrau und den Söhnen in einem gemeinsamen Haushalt. Er ist seit der Geburt des zweiten Sohnes im Jahr 2023 für die Betreuung der Kinder und den Haushalt zuständig, wohingegen seine Ehefrau erwerbstätig ist und für den Unterhalt der Familie aufkommt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 12 ff.).