Sprachlich ist er gut integriert, er spricht Schweizerdeutsch, was in Anbetracht der lebenslangen Anwesenheitsdauer allerdings auch erwartet werden darf. Er verfügte während der meisten Zeit über eine Niederlassungsbewilligung C, diese wurde jedoch mit Verfügung des Amts für Migration vom 21. Juni 2022 auf eine Aufenthaltsbewilligung B zurückgestuft, nachdem er mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getreten war (siehe MIKA-Akten S. 162 ff.).