Der Beschuldigte hat gegen das Waffengesetz verstossen, indem er eine Schlagrute besessen hat. Diese wurde anlässlich der Hausdurchsuchung vom 23. August 2021 an seinem Wohnort gefunden. Bei einer Schlagrute handelt es sich namentlich gegenüber einer Schusswaffe um eine vergleichsweise weniger gefährliche Waffe. Der Beschuldigte hat ausgeführt, dass er diese bei seiner früheren Tätigkeit im Sicherheitsbereich habe benutzen wollen. Angeklagt ist jedoch einzig der Besitz (zu Hause), welcher unter Verschuldensgesichtspunkten als weniger schwer zu werten ist als namentlich das Mitführen im öffentlichen Raum. Der Beschuldigte hat zumindest eventualvorsätzlich eine Waffe erworben und besessen,