Der Beschuldigte hat am 1. Juli 2021 ein Fahrzeug gelenkt, obwohl er über keinen gültigen Fahrausweis verfügt hat, wozu grundsätzlich auf die Ausführungen zur Fahrt ohne Berechtigung vom 22. Juni 2021 (siehe oben) – sprich nur wenige Tage zuvor – verwiesen werden kann. Die vom Beschuldigten am 1. Juli 2021 zurückgelegte Strecke von der Y-Strasse in Dübendorf über die Autobahn A1 und A4 bis nach Affoltern am Albis ist nicht zu bagatellisieren, war jedoch im Vergleich zu denkbaren vom Tatbestand erfassten Fahrstrecken noch eher kurz, zumal er «lediglich» 30 Minuten unterwegs gewesen ist.