Insgesamt überwiegen die negativen Faktoren die positiven Faktoren, so dass sich die Täterkomponente insgesamt leicht straferhöhend auswirkt. Die dem Verschulden angemessene Freiheitsstrafe von 42.5 Monaten ist um einen Monat auf 43.5 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen.