Insgesamt ist von einem noch knapp leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelstrafen von drei Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass das Fahren ohne Berechtigung in keinem Zusammenhang zu den weiteren Delikten stand. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 1.5 Monate auf 42.5 Monate.