Es ist unklar, weshalb der Beschuldigte die Fahrt angetreten hat, da er dies bis zuletzt abgestritten hat. Jedoch konnte von den observierenden Polizisten beobachtet werden, dass sich während der Fahrt auch die Ehefrau des Beschuldigten im Fahrzeug befunden hat, welche kurz zuvor und direkt nach der Fahrt des Beschuldigten gefahren ist und welche über einen Führerausweis verfügt. Es ist unklar, weshalb sie nicht während der gesamten Strecke gefahren ist. Der Beschuldigte hatte dementsprechend beim Antritt der Fahrt ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit, was sich verschuldenserhöhend auswirkt.