dennoch waren zweifelsohne weitere Verkehrsteilnehmer unterwegs. Zudem war insbesondere auf den Autobahnabschnitten aufgrund der hohen Geschwindigkeiten eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Unter diesen Umständen ist – in Relation zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Fahrten ohne Berechtigung – vergleichsweise noch gerade leichten Gefährdung des geschützten Rechtsguts der allgemeinen Verkehrssicherheit und mittelbar von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer auszugehen.